Transparenzbekanntmachung gemäß EU‑Verordnung 2024/900 (TTVO)
– auch für Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den bayerischen Kommunalwahlen 2026 –
Kulturquartier Lagarde e.V.
Rainer Pfaff (1. Vorsitzender)
Neuerbstr. 64
96052 Bamberg
vorstand@kulturquartier-lagarde.de
1. Allgemeine Angaben
Diese Transparenzbekanntmachung erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung (TTVO). Sie gilt für sämtliche Inhalte des Kulturquartier Lagarde e.V., die auch im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Bayern veröffentlicht werden und als politische Werbung im Sinne der Verordnung einzustufen sind.
2. Verantwortlicher Anbieter
Kulturquartier Lagarde e.V.
Sitz: Neuerbstr. 64, 96052 Bamberg
Vertretungsberechtigter Vorstand (BGB): Rainer Pfaff, Ulrike Propach, Gabriele Seidl
E-Mail: vorstand@kulturquartier-lagarde.de
Website: www.kulturquartier-lagarde.de
Der Verein ist verantwortlich für die Erstellung, Veröffentlichung und Finanzierung der hiermit gekennzeichneten Inhalte.
3. Zweck der Veröffentlichung
Die Veröffentlichung dient dem Zweck,
- über kulturelle, gesellschaftliche und stadtentwicklungspolitische Themen zu informieren,
- Positionen des Vereins im Hinblick auf die Kommunalwahl 2026 in Bayern darzustellen,
- öffentliche Debatten zu fördern und
- die lokale demokratische Teilhabe zu stärken.
Die Inhalte stellen politische Werbung im Sinne von Art. 2 TTVO dar, sofern sie geeignet sind, das Wahlverhalten oder politische Entscheidungsprozesse zu beeinflussen.
4. Finanzierung
Die Finanzierung der betreffenden Inhalte erfolgt durch:
- Eigenmittel des Kulturquartier Lagarde e.V.,
- Mitgliedsbeiträge,
- Spenden (nicht zweckgebunden)
- Projektbezogene Fördermittel für „SAVE 7119“, Sammlung Weis, Harris et al.
Es fließen keine finanziellen Mittel politischer Parteien oder parteinaher Organisationen in die Erstellung dieser Inhalte ein.
5. Targeting und Verbreitung
Gemäß Art. 12–15 TTVO erklärt der Verein:
- Es werden keine sensiblen personenbezogenen Daten (z. B. politische Meinung, Religion, ethnische Herkunft) für Targeting‑Zwecke verwendet.
- Etwaige zielgerichtete Verbreitung erfolgt ausschließlich auf Basis
- geografischer Kriterien,
- allgemeiner Interessen,
- oder technischer Parameter (z. B. Plattform‑Algorithmen).
- Es findet kein Micro‑Targeting im Sinne der TTVO statt.
- Nutzerinnen und Nutzer erhalten jederzeit die Möglichkeit, Targeting‑Einstellungen der jeweiligen Plattformen anzupassen oder abzulehnen.
6. Offenlegungspflichten
Der Verein stellt sicher, dass alle nach der TTVO erforderlichen Informationen
- klar,
- leicht zugänglich,
- maschinenlesbar bereitgestellt werden.
Dies umfasst insbesondere:
- Angaben zum Verantwortlichen,
- Angaben zur Finanzierung,
- Angaben zu Targeting‑Kriterien,
- Kennzeichnung als politische Werbung.
7. Geltungsbereich
Diese Transparenzbekanntmachung gilt für:
- Website‑Inhalte,
- Social‑Media‑Beiträge,
- digitale Anzeigen,
- Print‑Materialien,
- Veranstaltungen und öffentliche Stellungnahmen, sofern sie im Zusammenhang mit der bayerischen Kommunalwahl 2026 stehen.